Stand: 20. Oktober 2026. Diese Seite beschreibt ein technisches Hilfsmittel und ist keine Rechtsberatung. Version française
Für wen?
Für Websites, die Verträge mit Verbrauchern online schließen und nicht auf Shopify, Wix oder Shopware laufen: eigene Shops, WordPress-Seiten, Buchungs- und Kursplattformen, Abo-Dienste, Software-Anbieter, Agenturseiten. Für die großen Shopsysteme gibt es eigene Plugins; dieser Dienst ist für alles andere gemacht.
Was das Gesetz verlangt
- Widerrufsbutton (Deutschland, seit 19.06.2026, § 356a BGB): eine gut lesbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich; ein Formular mit Name, Angaben zum Vertrag (auch zu einem Teil des Vertrags) und E-Mail-Adresse; eine Bestätigungsschaltfläche „Widerruf bestätigen“; danach unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
- Kündigungsbutton (Deutschland, seit 01.07.2022, § 312k BGB): für Verträge, die online geschlossen werden können und zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten (Abos, Mitgliedschaften): „Verträge hier kündigen“, eine Bestätigungsseite ohne Anmeldung und ohne weitere Inhalte, die Schaltfläche „jetzt kündigen“, die Möglichkeit, die Erklärung mit Datum und Uhrzeit zu speichern, und eine sofortige Bestätigung in Textform.
- Österreich (§ 13a FAGG): dieselbe Rücktrittsfunktion („Vertrag widerrufen“ / „Widerruf bestätigen“) für Verträge, die ab dem 01.10.2026 geschlossen werden.
Was der Dienst übernimmt
- Die Schaltflächen mit dem gesetzlichen Wortlaut, als kurzer Code für den Footer jeder Seite. Es sind normale Links: Sie funktionieren auch ohne JavaScript und ohne Zustimmung im Cookie-Banner.
- Die Formulare, ohne Anmeldung und nur mit den Feldern, die das Gesetz vorsieht. Bei der Kündigung enthält die Bestätigungsseite nichts anderes, so wie es der BGH verlangt.
- Die Eingangsbestätigung sofort per E-Mail an den Verbraucher, mit dem vollständigen Inhalt, Datum, Uhrzeit und Zeitzone, und die Erklärung als PDF. Auf der letzten Seite kann der Verbraucher seine Erklärung als PDF speichern (§ 312k Abs. 3 BGB).
- Eine Kopie an Sie, mit der Erklärung als PDF, mit allen Angaben, um den Widerruf oder die Kündigung zu bearbeiten. So liegt jeder Nachweis automatisch auch in Ihrem eigenen Postfach, unabhängig von unserem Dienst. Schlägt eine Zustellung fehl, zeigt das Dashboard dies an; Sie können den Versand erneut auslösen oder das PDF herunterladen.
- Ein Nachweis-Archiv: jede Erklärung mit fortlaufender Nummer, Zeitstempel des Servers und SHA-256-Prüfsumme, verkettet mit der vorherigen, als Liste und CSV-Export. Aufbewahrung 3 oder 5 Jahre ab Jahresende, danach automatische Löschung, solange der Dienst betrieben wird. Bei endgültiger Einstellung des Dienstes werden Sie mindestens 3 Monate vorher per E-Mail informiert; die per E-Mail erhaltenen PDF-Kopien behalten Sie, fehlende Erklärungen exportieren Sie vorher; das Online-Archiv wird am Einstellungsdatum gelöscht (siehe AGB).
- Für Online-Shops mit Waren: die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung (Pflicht seit 27.09.2026, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960) als zweiter kurzer Code: Beim ersten Klick erscheint die offizielle Mitteilung der EU-Kommission unverändert, mit dem Link zu Your Europe. Ohne Aufpreis inklusive.
- Textvorschlag für Ihre Widerrufsbelehrung, denn Sie müssen auf die Funktion und ihren Ort hinweisen.
- Datenschutz: Server in Frankreich (OVHcloud), keine Cookies, keine Tracker, IP-Adressen nur gekürzt und gehasht und nach 90 Tagen gelöscht. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO inklusive.
Was Sie selbst tun
- Den Code in den Footer aller Seiten einfügen, auch der Startseite (bebilderte Anleitung; bei Problemen helfen wir kostenlos per E-Mail).
- In Ihrer Widerrufsbelehrung bzw. Ihren AGB auf die Funktion hinweisen (Textvorschlag im Dashboard).
- Die eingegangenen Erklärungen bearbeiten: Erstattung, Rücknahme, Vertragsende. Der Dienst nimmt Erklärungen entgegen und bestätigt ihren Eingang; ob im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, entscheiden Sie.
Preis
49 € netto pro Domain und Jahr zuzüglich der Umsatzsteuer des Rechnungslandes, die Link (Stripe) beim Bezahlen berechnet, z. B. 58,31 € in Deutschland (19 %) oder 58,80 € in Österreich (20 %). Keine Umsatzsteuer wird berechnet, wenn das Reverse-Charge-Verfahren gilt, sofern beim Bezahlen eine gültige USt-IdNr. angegeben wird (Kästchen „Ich kaufe als Unternehmen ein.“). Jederzeit zum Ende des Abonnementjahres kündbar. Keine Gebühr pro Erklärung. 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.
Nach System und Branche
Webflow · Squarespace · WordPress ohne WooCommerce · Joomla · TYPO3
Fitnessstudios · Online-Kurse und Coaching · Tanz- und Sprachschulen · Vereine
Häufige Fragen
Reicht ein Formular in einem Pop-up?
Unser Dienst verwendet eine eigene Seite, die direkt über die Schaltfläche erreicht wird. Das ist die vorsichtigere Lösung, besonders für die Bestätigungsseite der Kündigung.
Muss sich der Verbraucher anmelden?
Nein. Beim Kündigungsbutton ist eine Pflicht zur Anmeldung unzulässig; der Dienst verlangt nie ein Konto oder Passwort.
Welche Sprache sehen die Verbraucher?
Für Deutschland und Österreich Deutsch, für Frankreich Französisch, jeweils mit dem gesetzlichen Wortlaut des Landes.
Was passiert nach der Testphase?
Ohne Abonnement werden die Formulare deaktiviert; die Links zeigen dann Ihre E-Mail-Adresse, damit Verbraucher ihre Erklärung trotzdem abgeben können. Ihre gespeicherten Erklärungen bleiben bis zum Ende ihrer Aufbewahrungsfrist im Dashboard abrufbar und exportierbar, solange der Dienst betrieben wird (jede Erklärung wird Ihnen außerdem automatisch als PDF per E-Mail zugesandt; bei endgültiger Einstellung: mindestens 3 Monate Vorlauf zum Export, siehe AGB).