Stand: 20. Oktober 2026. Diese Seite beschreibt ein technisches Hilfsmittel und ist keine Rechtsberatung.
Gilt § 312k BGB für meine Schule?
Die Vorschrift erfasst entgeltliche Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern, die über eine Website abgeschlossen werden können. Ein laufender Kursvertrag mit Monatsbeitrag fällt nach dem Wortlaut darunter; eine Gerichtsentscheidung speziell zu Tanz- oder Sprachschulen haben wir nicht gefunden. Ohne Kündigungsfunktion können Verbraucher jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Einbau ohne Technik-Aufwand
Ein Code im Footer Ihrer Website, die Kündigungen kommen mit PDF per E-Mail. Für Kurse mit Widerrufsrecht liefert derselbe Code die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“.
Was der Dienst übernimmt
- Die Schaltflächen mit dem gesetzlichen Wortlaut: „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB) und „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB), als normale Links, die auch ohne JavaScript und unabhängig vom Cookie-Banner funktionieren.
- Die Formulare ohne Anmeldung, mit der Bestätigung „Widerruf bestätigen“ bzw. „jetzt kündigen“. Die Bestätigungsseite der Kündigung enthält keine weiteren Angebote.
- Die sofortige Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit, die Erklärung als PDF, und eine Kopie mit PDF an Sie.
- Ein Nachweis-Archiv mit Prüfsummen, CSV-Export, Server in Frankreich, keine Cookies, Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive.
Preis
49 € netto pro Domain und Jahr zuzüglich der Umsatzsteuer des Rechnungslandes, die Link (Stripe) beim Bezahlen berechnet, z. B. 58,31 € in Deutschland (19 %) oder 58,80 € in Österreich (20 %). Keine Umsatzsteuer wird berechnet, wenn das Reverse-Charge-Verfahren gilt, sofern beim Bezahlen eine gültige USt-IdNr. angegeben wird (Kästchen „Ich kaufe als Unternehmen ein.“). Jederzeit zum Ende des Abonnementjahres kündbar. 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.
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