Stand: 20. Oktober 2026. Diese Seite beschreibt ein technisches Hilfsmittel und ist keine Rechtsberatung.
Warum Webflow-Websites eine Lösung brauchen
Seit dem 19. Juni 2026 brauchen Websites, auf denen Verbraucher Verträge mit Widerrufsrecht schließen, eine gut sichtbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB). Wer online Abos oder Mitgliedschaften verkauft, braucht zusätzlich seit 2022 den Kündigungsbutton „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB). In unserer Recherche haben wir weder eine eingebaute Funktion noch eine App im Webflow Marketplace dafür gefunden.
So bauen Sie es in Webflow ein
- Legen Sie Ihre Website in unserem Dashboard an und kopieren Sie den Code aus dem Abschnitt „Einbau“.
- Öffnen Sie in Webflow Site settings → Custom code und fügen Sie den Code in das Feld Footer code ein. Webflow setzt ihn vor
</body>auf allen Seiten ein. - Klicken Sie auf Save changes und veröffentlichen Sie die Website: Der Code wirkt erst nach der Veröffentlichung.
Hinweis: Eigener Code setzt bei Webflow einen aktiven Site Plan (oder einen passenden Workspace-Tarif) voraus. Die Schaltflächen erscheinen dann am Seitenende; mit etwas CSS können Sie sie in Ihren Footer integrieren.
Was der Dienst übernimmt
- Die Schaltflächen mit dem gesetzlichen Wortlaut: „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB) und „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB), als normale Links, die auch ohne JavaScript und unabhängig vom Cookie-Banner funktionieren.
- Die Formulare ohne Anmeldung, mit der Bestätigung „Widerruf bestätigen“ bzw. „jetzt kündigen“. Die Bestätigungsseite der Kündigung enthält keine weiteren Angebote.
- Die sofortige Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit, die Erklärung als PDF, und eine Kopie mit PDF an Sie.
- Ein Nachweis-Archiv mit Prüfsummen, CSV-Export, Server in Frankreich, keine Cookies, Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive.
Preis
49 € netto pro Domain und Jahr zuzüglich der Umsatzsteuer des Rechnungslandes, die Link (Stripe) beim Bezahlen berechnet, z. B. 58,31 € in Deutschland (19 %) oder 58,80 € in Österreich (20 %). Keine Umsatzsteuer wird berechnet, wenn das Reverse-Charge-Verfahren gilt, sofern beim Bezahlen eine gültige USt-IdNr. angegeben wird (Kästchen „Ich kaufe als Unternehmen ein.“). Jederzeit zum Ende des Abonnementjahres kündbar. 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.
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